11.10.18

Besoldungstabellen

Hamburg

Für die Richter und Staatsanwälte des Bundeslandes Hamburg gelten folgende Einzelheiten:

Bemessungssätze

Beihilfe

Beihilfeberechtigter

50%

Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern
Haben beide einen Anspruch, kann nur einer den erhöhten BBM-Satz in Anspruch nehmen.

70%

Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger

70%

Berücksichtigungsfähiger Ehegatte, soweit dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im letzten Kalenderjahr nicht den Betrag von 18.000 € überstieg

70%

Berücksichtigungsfähiges Kind

80%


 

Pauschale

Kostendämpfung

Staffelung nach BesGr.

 

R 1 und R 2

200 €

R 3

250 €

R 4 bis R 6

300 €

höhere Besoldungsgruppen

500 €

 

 

Versorgungsempfänger

 

R 1 und R 2

160 €

R 3

200 €

R 4 bis R 6

240 €

höhere Besoldungsgruppen

400 €


 

Linear

Besoldungsanpassung

Hamburgisches Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2017/2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18.07.2017 (HmbGVBl. 36, S.223 ff.)

2017: 1,8 %
ab 1. Januar

2018: 2,15 %
ab 1. Januar

= Übertragung des Tarifabschlusses mit Abzug von jeweils 0,2 Pp. zugunsten der V-Rücklage


 

Versorgungs- und Altersgrenzenregelungen

Versorgungshöchstsatz: 71,75 %

Witwen/Witwergeld: 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten könne, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre
Ausnahme: Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens 1 Ehepartner ist vor dem 2.1.1962 geboren – dann weiterhin 60 %

Versorgungsrücklage: Abzug von 0,2 PP. bei jeder Linearanpassung

Versorgungsabschlag: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandseintritts – Begrenzung bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 %

Altersgrenze: Anhebung der allgemeinen Altersgrenze entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029 auf das 67. Lebensjahr
Ausnahme bei langer Dienstzeit von 45 Jahre

Allgemeine Antragsaltersgrenze: 63. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag
Ausnahme bei langer Dienstzeit von 45 Jahre: 65. Lebensjahr ohne Versorgungsabschlag