11.10.18

Besoldungstabellen

Schleswig-Holstein

Für die Richter und Staatsanwälte des Bundeslandes Schleswig-Holstein gelten folgende Einzelheiten:

Bemessungssätze

Beihilfe

Beihilfeberechtigter

50%

Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern
Haben beide einen Anspruch, kann nur einer den erhöhten BBM-Satz in Anspruch nehmen.

70%

Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger

70%

Berücksichtigungsfähiger Ehegatte, soweit dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr nicht den Betrag von
18.000 € überstieg

70%

Berücksichtigungsfähiges Kind

80%


 

Pauschale

Kostendämpfung

Staffelung nach BesGr.

 

R 1

200€

R 2 und R 3

320€

R 4 bis R 7

440€

höhere BesGr.

560€

Für die im Familienzuschlag nach dem Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein berücksichtigten Kinder, verringert sich der Selbstbehalt um jeweils 25 Euro. Er beträgt mindestens 50 €, darf aber 1 % des Grundgehalts nicht übersteigen.


 

Linear

Besoldungsanpassung

Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und -Versorgungsanpassungsgesetz 2017 bis 2018 - BVAnpG 2017-2018) vom 28.03.2017 (GVBl. Nr. 6, S. 199 ff.)

2017: 2,0 % abzgl. 0,2 Pp. zugunsten der V-Rücklage
ab 1. Januar

2018: 2,35 %
ab 1. Januar

2020: 1,06 %
ab 1. März

= Übertragung des Tarifabschlusses


 

Versorgungs- und Altersgrenzenregelungen

Versorgungshöchstsatz: 71,75 %

Witwen/Witwergeld: 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten könne, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre
Ausnahme: Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens 1 Ehepartner ist vor dem 2.1.1962 geboren – dann weiterhin 60 %

Versorgungsrücklage: kein Abzug von 0,2 PP.

Versorgungsabschlag: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandseintritts – Begrenzung bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 %

Altersgrenze: Anhebung der allgemeinen Altersgrenze entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029 auf das 67. Lebensjahr

Allgemeine Antragsaltersgrenze: 63. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag