11.10.18

Besoldungstabellen

Saarland

Für die Richter und Staatsanwälte des Bundeslandes Saarland gelten folgende Einzelheiten:

Bemessungssätze

Beihilfe

Beihilfeberechtigter

50%

Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern
Haben beide einen Anspruch, kann nur einer den erhöhten BBM-Satz in Anspruch nehmen.

70%

Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger

70%

Berücksichtigungsfähiger Ehegatte, soweit dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr nicht den Betrag von
16.000 ۟berstieg

70%

Berücksichtigungsfähiges Kind

80%


 

Pauschale

Kostendämpfung

Staffelung nach BesGr.

 

R 1

300 €

R 2 und R 3

450 €

R 4 bis R 7

600 €

höhere BesGr.

750 €


 

Linear

Besoldungsanpassung

Gesetz Nr. 1924 zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung urlaubsrechtlicher Bestimmungen vom 21.06.2017 (ABl. Teil I, S.594 ff.)

2017: 2,2 % abzgl. 0,2 Pp. zugunsten der V-Rücklage
ab 1. Mai

2018: 2,25 %
ab 1. September

= Übertragung des Tarifabschlusses mit zeitlicher Verschiebung um 4 Monate in 2017 sowie eigenständiger Regelung in 2018


 

Versorgungs- und Altersgrenzenregelungen

Versorgungshöchstsatz: 71,75 %

Witwen/Witwergeld: 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten könne, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre
Ausnahme: Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens 1 Ehepartner ist vor dem 2.1.1962 geboren – dann weiterhin 60 %

Versorgungsrücklage: kein Abzug von 0,2 PP.

Versorgungsabschlag: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandseintritts – Begrenzung bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 %

Altersgrenze: Anhebung der allgemeinen Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr schrittweise ab dem Jahr 2015

Allgemeine Antragsaltersgrenze: 63. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag
Ausnahme bei langer Dienstzeit von 45 Jahre: 65. Lebensjahr ohne Versorgungsabschlag