11.10.18

Besoldungstabellen

Sachsen-Anhalt

Für die Richter und Staatsanwälte des Bundeslandes Sachsen-Anhalt gelten folgende Einzelheiten:

Bemessungssätze

Beihilfe

Beihilfeberechtigter

50%

Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern
Haben beide einen Anspruch, kann nur einer den erhöhten BBM-Satz in Anspruch nehmen.

70%

Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger

70%

Berücksichtigungsfähiger Ehegatte, soweit dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr nicht den Betrag von 17.000 € überstieg

70%

Berücksichtigungsfähiges Kind

80%


 

Pauschale

Kostendämpfung

Die Kostendämpfungspauschale ist in Sachsen-Anhalt seit dem 01.01.2017 aufgehoben.


 

Linear

Besoldungsanpassung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriftenvom 05.09.2017

(Drs. 7/1824)

2017: 2,0 %
ab 1. Januar

2018: 2,35 %
ab 1. Januar

= Übertragung des Tarifabschlusses

Zusätzlich :

Beamtenrechtliches Sonderzahlungsgesetz Sachsen-Anhalt (SZG LSA) vom 24.11.2017 (GVB. Nr. 22, S. 218)

Art. 1 § 56 LBesG

Beamte und Richter erhalten für den Monat Dezember eine jährliche Sonderzahlung i.H.v. 3 v.H. des Grundgehalts – jedoch mindestens 400 € –


 

Versorgungs- und Altersgrenzenregelungen

Versorgungshöchstsatz: 71,75 %

Witwen/Witwergeld: 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten könne, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre
Ausnahme: Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens 1 Ehepartner ist vor dem 2.1.1962 geboren – dann weiterhin 60 %

Versorgungsrücklage: kein Abzug von 0,2 PP.

Versorgungsabschlag: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandseintritts – Begrenzung bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 %

Altersgrenze: Schrittweise Anhebung der allgemeinen Altersgrenze zwischen 2019 und 2029 auf das vollendete 67. Lebensjahr

Allgemeine Antragsaltersgrenze: 63. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag